Gemäß § 47 erster Teilsatz BGB muss bei Auflösung eines Vereins eine Liquidation durchgeführt werden.Nach § 51 BGB darf ein Vereinsvermögen nicht vor Ablauf eines Sperrjahres nach Bekanntgabe der Vereinsauflösung an den/die Anfallberechtigten übertragen werden.Dieses Sperr-oder Liquidationsjahr entfällt, wenn der Verein über kein Vermögen verfügt, dass übertragen werden kann. In diesem Fall kann auch die Liquidation entfallen. […]
Seit 2015 gilt grundsätzlich der Mindestlohn auch für Praktikanten, da sie rechtlich als Arbeitnehmer betrachtet werden. Anspruch auf Mindestlohn hat, wer außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums ein Praktikum macht und schon über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss verfügt. Praktikant ist nach dem MiLoG, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses […]
Viele gemeinnützige Organisationen unterstützen in ihrem Zweckbereich das Bildungsangebot in Deutschland. Dabei werden Lehrkräfte i.d.R. als selbständige Honorarkräfte beschäftigt. Für selbstständige Honorarkräfte fallen keine Sozialabgaben an, so dass diese für diese Vereine kostengünstiger sind, als angestellte Arbeitnehmer/innen. Die Honorarkräfte haben ihre Einnahmen selbst zu versteuern und zu verbeitragen. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied allerdings am 28. Juni […]
Wolfgang Keuper
Zugang zur Vereinstätigkeit und zum Vereinsrecht habe ich ab 2005 bekommen, als meine jüngere Tochter in den Waldkindergarten eines freien Trägervereins kam.
In den Folgejahren sind durch Mund-zu-Mund-Propaganda, durch Empfehlungen weitere Vereine in der Region dazu gekommen.
Mein Spektrum reicht nun von Lohnabrechnung über Finanzbuchhaltung, Verwaltungstätigkeiten bis hin zur Geschäftsführertätigkeit nach § 30 BGB – je nachdem, was ein Verein bei mir abruft, wo er Bedarf an Unterstützung benötigt.
Neben diesen operativen Tätigkeiten sind in den letzten Jahren vermehrt Beratungsleistungen in Sachen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht dazu gekommen.
Hierzu zählen insbesondere:
Dabei spielt es heute im Zeitalter der Digitalisierung keine Rolle mehr, wo sich örtlich gesehen ein hilfesuchender Verein, ein hilfesuchender Vereinsvorstand befindet – online kann ich Ihnen stets zur Seite stehen. Aufgrund meiner Homepage erreichen Sie mich auch im aller letzten Winkel Deutschlands!
Meine operative Tätigkeit beschränkt sich nicht allein auf sog. „Elternvereine“ im Bereich Kita, Kindergärten und Schulfördervereine – aber gerade diese haben aufgrund ihrer Kleinheit und einer nur temporär kurzen Verweildauer von Mitgliedern und Vorständen im Verein einen großen Bedarf an Knowhow, Unterstützung und Aufgabenübernahme. Dazu kommt, dass von außen durch fördernde Kommunen, durch die Finanzverwaltung, durch die Amtsgerichte etc. ein hoher Erwartungsdruck auf die Vereinsvorstände einwirkt. Ehrenamtliche, die nicht mit dieser Materie vertraut sind, brauchen erwartungsgemäß viel kostbare Zeit, bis sie sich mit allen Tücken und Fallstricken auskennen.
Damit ich auch von Anfang an hautnah durchmache, was es heißt, einen Verein zu gründen und Leistungen anzubieten, habe ich im Frühjahr 2021 einen Trägerverein für einen Naturkindergarten gegründet gehabt; keine sechs Monate später ging der Naturkindergarten mit zwanzig Kinder an den Start.
Wissen soll weitergegeben werden, damit möglichst viele davon partizipieren können.
Auf meiner Homepage finden Sie auch unter „Aktuelles“ aktuelle Entscheidungen und Wissenswertes zu Fragen des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht.
Unter „Gewusst wie…..“ stelle ich Ihnen grundsätzliche Themen kurz vor, die Sie in Ihrem Vereinsalltag interessieren könnten.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, mailen oder rufen Sie mich an – ob es kurzfristige Einzelthemen oder Übernahme von längerfristigen Tätigkeitsfeldern sind, zu denen Sie Unterstützung benötigen – ich helfe Ihnen gerne!
Wolfgang Keuper
Vereinsverwaltungen
Kraußstraße 2/4 - 72793 Pfullingen
0163 1567399
info@keuper-vereinsverwaltungen.de